Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Weitere Informationen

Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgen unsere Verkäufe zu nachstehenden Bedingungen:

Abschlüsse und Vereinbarungen – insbesondere soweit sie diese Verkaufsbedingungen abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

Preisstellung:
Alle von uns abgegebenen Preise sind grundsätzlich freibleibend. Es kommen unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung, d. h. wir behalten uns eine Preisänderung vor, wenn bis zum Versandtage Änderungen hinsichtlich der Tarife, Material- und Energiekosten usw. eintreten. Verpackungen, die nicht vom Empfänger gestellt werden, berechnen wir besonders und erteilen bei frachtfreier Rücksendung in einwandfreiem Zustande Gutschrift über 2/3 des berechneten Wertes.

Lieferfristen:
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten der Ausführung. Die Lieferfristen gelten mangels besonderer Vereinbarung als annähernd und unverbindlich angegeben. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Versandfertig gemeldete Ware muss der Kunde sofort abrufen. Erfolgt kein Abruf oder besteht keine Versandmöglichkeit, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und zu berechnen. Der Kunde kann Teillieferungen nicht zurückweisen.

Lieferungsbehinderung:
Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die eingegangene Lieferfrist für die Dauer der Betriebsbehinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verlängern und, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

Gefahrübergang:
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

Zahlung:
Die Rechnung wird am Tage des Abganges der Ware ausgeschrieben. Im Falle, dass die Ausführung einer Bestellung ein Mehr oder Weniger von 10 v. H. ergibt, kann deswegen seitens des Bestellers ein Grund zur Annahmeverweigerung nicht geltend gemacht werden. Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen rein netto zahlbar. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe der von der Bank tatsächlich erhobenen Kosten in Rechnung gestellt. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zusage.

Die Bezahlung unserer Rechnungen hat unabhängig von der Ankunft der Ware beim Empfänger zu erfolgen. Durch rechtzeitige Zahlung wird das Recht der Mängelrüge nicht beeinträchtigt. Nehmen wir zahlungshalber Wechsel an und gestaltet sich während deren Laufzeit die Vermögenslage des Käufers oder Akzeptanten ungünstig oder erhalten wir über einen von beiden eine unbefriedigende Auskunft, so sind wir berechtigt, trotz Hereinnahme des Wechsels, Zahlung auch vor Beendigung der Laufzeit des Wechsels zu verlangen. Die bei der Annahme von Wechseln entstehenden Sonderkosten, wie Diskontspesen, Bankprovision und Stempelkosten, sind sofort in bar zu entrichten.
Wir sind zur Abtretung der Ansprüche aus dieser Lieferung berechtigt.

Versand:
Der Versand erfolgt in allen Fällen unfrei, falls nichts anderes vereinbart wurde. In allen Fällen, wenn nicht ganz bestimmte Weisungen für den Versand gegeben sind, wird derselbe nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Verpflichtung für billigste Verfrachtung bewirkt. Wenn aus Gründen, die uns nicht zur Last fallen, sich der Versand verzögert oder unterbleiben muss, so gilt die gemeldete Versandbereitschaft gleich erfolgter Lieferung, und wir sind berechtigt, die Ware mit dem Tage der Fertigstellung fest in Rechnung zu stellen. Für Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport haften wir nicht, da wir alle Sendungen nur in tadelloser Beschaffenheit übergeben. Auch bei frachtfreien Lieferungen geschieht die Beförderung auf Gefahr des Empfängers. Die Bezahlung der Fracht unsererseits ist nur als eine von uns gemachte Vorlage zu betrachten.

Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware, die nur im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußert oder verarbeitet werden darf, bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers und darf daher weder abgetreten noch verpfändet werden. Dies gilt auch für den Fall der Erteilung eines Saldoanerkenntnisses. Das vorbehaltene Eigentum gilt dann als Sicherung für die Forderung und auf dem Saldo. An die Stelle der dem Lieferer gehörenden Ware tritt, wenn sie veräußert wird, der Anspruch gegen den Drittabnehmer, der bis zur Höhe der Gesamtforderung des Lieferers schon jetzt als an den Lieferer abgetreten gilt. Der Wiederverkäufer ist zur Einziehung der aus den Weiterverkäufen entstandenen Forderungen bis auf Widerruf, spätestens aber bis zum Zahlungsverzuge des Wiederverkäufers berechtigt und verpflichtet. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der gelieferten Ware erfolgt in jedem Falle für den Lieferer, für den der Käufer die bearbeitete oder verarbeitete Ware nur als Verwahrer besitzt. Im Falle der Weiterveräußerung, zu der der Käufer bevollmächtigt wird, findet der vorstehende Absatz entsprechende Anwendung.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Fall der Verbindung (insbesondere Einbau). Wird die gelieferte Ware mit einer anderen beweglichen Sache verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Käufer schon jetzt dem Lieferer quotenmäßiges Miteigentum an der neuen Sache, die der Käufer für den Lieferanten mit in Verwahrung nimmt. Im Falle der Weiterveräußerung finden die Bestimmungen des ersten Absatzes entsprechende Anwendung. Werden dem Lieferer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, so ist der Lieferer ohne weiteres berechtigt, die sofortige Barzahlung oder sicherungshalber Herausgabe der gelieferten Ware, ferner für die noch zu liefernde Ware nach Wahl des Lieferers Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist der Lieferer fristlos berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten.

Lieferer und Käufer verzichten schon jetzt auf die Rechte aus § 23 Vergleichsordnung. Wird das Eigentum des Lieferers gepfändet, so hat der Käufer dem Lieferer unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl dem Dritten als dem Lieferer gegenüber schriftlich zu bestätigen.

Gewährleistung:
Garantie leisten wir 24 Monate, vom Tage der Lieferung an gerechnet, in der Form, dass wir für nachweislich durch Material oder Herstellungsfehler unbrauchbar gewordene Gegenstände nach unserer Wahl kostenlos Ersatz ab Werk liefern oder Gutschrift erteilen, wenn die beanstandeten Teile frachtfrei eingesandt werden.

Alle weiteren Ansprüche auf Vergütung von Schadenersatz, Löhnen, Versandkosten, Ein- und Ausbaukosten, Verzugsstrafen usw. werden ausdrücklich abgelehnt. Bei unbekanntem Verwendungszweck oder abnormen Arbeitsbedingungen der gelieferten Gegenstände lehnen wir jede Haftung ab.
Für einzelne Federlagen übernimmt die Firma Bischoff GmbH die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Lieferdatum, wenn die neue Federlage der gesamten Feder angepasst wurde.

Für Ersatzteile, die bei der Firma Bischoff GmbH gekauft wurden, wird die gesetzliche Gewährleistung übernommen, wenn der Kunde den Nachweis über den sachgemäßen Einbau erbringen kann. Der Einbau muss durch zugelassene KFZ-Werkstätten erfolgen.
Beanstandungen gegen Stückzahl, Maße und Gewicht sowie Beschaffenheit der Ware können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware durch schriftliche Anzeige zu unserer Kenntnis gelangen.
Da unsere Bestände sowohl für diesen Katalog als auch für den Freien Verkauf ab unserem Lager zur Verfügung stehen, kann es unter Umständen zu Überscheidungen kommen. Die Anzeige eines bestimmten Artikels ist keine Garantie auf Verfügbarkeit, aus diesem Grund wurden alle Artikel ohne Lagermengen in diesem Katalog hinterlegt.

Wir sind bestrebt abverkaufte Restposten zeitnah aus unserem Produktkatalog zu entfernen. Um die Verfügbarkeit sicher zu stellen bitten wir Sie diese im Vorfeld immer anzufragen."

Bei Fragen zu den AGB wenden Sie sich bitte per Mail an kontakt@federnwerk-bischoff.de.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Amtsgericht Stendal.